Symbolbild: eine Tastatur und ein Bildschirm mit hohem Kontrast und sichtbarem Fokusrahmen als Sinnbild für eine barrierefreie Website

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Barrierefreie Website 2026: Was das BFSG für deutsche Unternehmen bedeutet

mekyn Redaktion

Seit Juni 2025 gilt das BFSG für viele kommerzielle Websites. Wer betroffen ist, welche Anforderungen zählen und wie man sie pragmatisch umsetzt.

Barrierefreiheit galt lange als freiwilliges Plus — seit 2025 ist sie für viele Unternehmen Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt verbindliche Anforderungen für digitale Angebote, und wer betroffen ist, sollte das Thema nicht aufschieben. Die gute Nachricht: Die Kern-Anforderungen sind technisch klar definiert und mit überschaubarem Aufwand umsetzbar.

Seit wann das BFSG gilt und wen es betrifft

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Betroffen sind vor allem Unternehmen im Geschäft mit Verbrauchern. Dazu zählen typischerweise:

  • Online-Shops und E-Commerce-Angebote
  • Buchungs- und Bestellsysteme
  • Banking- und Zahlungsdienste im Web
  • Telekommunikations- und bestimmte Mediendienste

Eine wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten und unter den im Gesetz definierten Schwellen liegen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), sind bei Dienstleistungen teilweise befreit. Diese Ausnahme greift jedoch nicht für alle Konstellationen — wer Produkte in Verkehr bringt, kann trotzdem in der Pflicht stehen. Im Zweifel lohnt eine fachliche Einordnung statt einer Selbsteinschätzung.

Die Kern-Anforderungen im Überblick

Technische Grundlage für barrierefreie Websites ist die international anerkannte Norm WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA (im europäischen Kontext über die Norm EN 301 549 verankert). Die wichtigsten praktischen Anforderungen daraus:

Ausreichende Kontraste. Text muss sich gut vom Hintergrund abheben. Für normalen Fließtext gilt ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1, für große Schrift mindestens 3:1. Helles Grau auf Weiß fällt hier oft durch.

Tastatur-Bedienbarkeit. Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein — Navigation, Formulare, Menüs. Wer mit der Tab-Taste durch die Seite geht, muss jeden interaktiven Punkt erreichen und den aktuellen Fokus sehen können.

Alternativtexte für Bilder. Inhaltlich relevante Bilder brauchen einen beschreibenden Alt-Text, damit Screenreader sie vorlesen können. Rein dekorative Bilder werden hingegen leer ausgezeichnet, damit sie die Vorlesefunktion nicht stören.

Klare Struktur und beschriftete Formulare. Überschriften in sinnvoller Hierarchie, eindeutige Linktexte und Eingabefelder mit zugeordneter Beschriftung gehören zum Standard.

Pragmatische Umsetzung statt Perfektionismus

Wer eine bestehende Website prüfen will, muss nicht sofort eine teure Vollzertifizierung beauftragen. Ein sinnvoller Einstieg:

  1. Automatisierte Prüfung. Werkzeuge wie axe oder vergleichbare Browser-Erweiterungen finden einen großen Teil der technischen Mängel in wenigen Minuten — fehlende Alt-Texte, schwache Kontraste, unbeschriftete Felder.
  2. Manueller Tastatur-Test. Einmal die ganze Seite nur mit der Tastatur bedienen. Wo man hängen bleibt oder den Fokus verliert, liegt ein Problem.
  3. Inhalte prüfen. Sind Linktexte aussagekräftig? Sind PDFs lesbar? Gibt es Untertitel für Videos?

Automatisierte Tests decken erfahrungsgemäß nur einen Teil der Anforderungen ab — manche Kriterien lassen sich nur durch Sichtprüfung beurteilen. Eine ehrliche Selbsteinschätzung kombiniert beide Wege.

Wichtig ist die Grundhaltung: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern eine Eigenschaft, die bei jedem neuen Inhalt mitgedacht wird. Eine technisch sauber gebaute Website erfüllt viele Kriterien ohnehin von selbst.

Häufige Mängel, die schnell behoben sind

Ein großer Teil der Probleme auf typischen Unternehmenswebsites lässt sich ohne tiefen technischen Eingriff beseitigen. Es lohnt, gezielt auf diese Klassiker zu achten:

  • Zu schwacher Text-Kontrast, etwa hellgraue Schrift auf weißem Grund oder Text auf unruhigen Hintergrundbildern. Hier hilft oft schon eine dunklere Schriftfarbe oder eine abgedunkelte Bildfläche.
  • Bilder ohne Alternativtext oder mit nichtssagenden Texten wie dem Dateinamen. Jedes inhaltlich relevante Bild braucht eine kurze, treffende Beschreibung.
  • Unsichtbarer Tastatur-Fokus. Wer mit der Tab-Taste navigiert, muss erkennen können, wo er gerade steht — ein deutlich sichtbarer Fokusrahmen gehört dazu.
  • Formularfelder ohne Beschriftung, bei denen nur ein Platzhalter im Feld steht, der beim Tippen verschwindet. Jedes Feld braucht ein dauerhaft sichtbares, zugeordnetes Label.
  • Verschachtelte oder übersprungene Überschriften, die die Struktur für Screenreader unverständlich machen.

Diese Punkte abzuarbeiten kostet meist Stunden, nicht Wochen — und verbessert die Bedienbarkeit für alle Besucher, nicht nur für Menschen mit Einschränkung.

Das Risiko: Bußgelder und Marktbeschränkungen

Das BFSG ist kein zahnloses Gesetz. Bei Verstößen können die zuständigen Marktüberwachungsbehörden Maßnahmen anordnen — von der Nachbesserung bis hin zur Untersagung der Bereitstellung eines Angebots. Zusätzlich sind Bußgelder vorgesehen, die je nach Schwere und Art des Verstoßes spürbar ausfallen können.

Neben dem rechtlichen Risiko gibt es ein wirtschaftliches Argument: Ein erheblicher Teil der Bevölkerung lebt mit einer dauerhaften oder vorübergehenden Einschränkung. Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen, ist meist auch auf mobilen Geräten und bei schwachen Lichtverhältnissen besser bedienbar und wird von Suchmaschinen tendenziell besser bewertet, weil saubere Struktur und gute Lesbarkeit zusammenfallen.

Wer das Thema früh angeht, vermeidet nicht nur Ärger — er baut eine bessere Website. Und das ist am Ende der eigentliche Gewinn.